top of page
Kostenrückerstattung
In meiner Wahlarztordination werden die Honorarnoten direkt verrechnet. Die Kosten der Behandlungen müssen Sie zunächst zu Gänze selbst übernehmen.
Die Honorarnoten können im Anschluss gemeinsam mit Ihrem Einzahlungsbeleg bei Ihrer Krankenkasse eingereicht werden.
Ein Teil der Behandlungskosten wird Ihnen rückerstattet. Die Höhe des erstatteten Betrags kann variieren und ist von der Krankenkasse abhängig.
Wenn Sie über eine private Zusatzversicherung verfügen, können Sie zusätzlich um Kostenrückerstattung des Differenzbetrages (zwischen Privathonorar und Kostenersatz der gesetzlichen Krankenkasse) direkt bei Ihrer Versicherungsgesellschaft ansuchen.
bottom of page
![250717IR6A4863-[4K].jpg](https://static.wixstatic.com/media/58c127_222b4e2f52cd4b9f967b8366aa82894a~mv2.jpg/v1/fill/w_676,h_451,al_c,q_80,usm_0.66_1.00_0.01,enc_avif,quality_auto/58c127_222b4e2f52cd4b9f967b8366aa82894a~mv2.jpg)